Zoll
Für persönliche Gegenstände wird kein Zoll bezahlt. Fremdwährung wird frei ein- und ausgeführt, einheimische bis zu 2.000 Kn. Wertvollere professionelle und technische Ausrüstung muß an der Grenze deklariert werden. Haustiere müssen eine entsprechende internationale tierärztliche Bestätigung haben.

Mehrwertsteuerrückerstattung für Ausländer (PDV): für in Kroatien gekaufte Ware (mit Ausnahme von Treibstoffen) kann die Mehrwertsteuer rückerstattet werden, falls die einzelne Rechnung höher als 500,00 Kuna ist. Beim Kauf sollten Sie das PDV-P Formular verlangen, das vom Verkäufer ausgefüllt und verifiziert werden muss. Bei der Ausreise müssen die Rechnungen vom Zollamt beglaubigt werden. Die Mehrwertsteuer kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Kauf rückerstattet werden; und zwar entweder persönlich beim Verkäufer, bei dem die Ware gekauft wurde (die Erstattung findet sofort statt) oder über die Post an die Adresse des Verkäufers unter Angabe der Kontonummer, auf die der Betrag eingezahlt werden soll. (Die Erstattung erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags.)

 

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