Zoll
Für persönliche Gegenstände wird kein Zoll
bezahlt. Fremdwährung wird frei ein- und ausgeführt,
einheimische bis zu 2.000 Kn. Wertvollere professionelle
und technische Ausrüstung muß an der Grenze deklariert
werden. Haustiere müssen eine entsprechende internationale
tierärztliche Bestätigung haben.
Mehrwertsteuerrückerstattung für Ausländer
(PDV): für in Kroatien gekaufte Ware (mit
Ausnahme von Treibstoffen) kann die Mehrwertsteuer rückerstattet
werden, falls die einzelne Rechnung höher als 500,00
Kuna ist. Beim Kauf sollten Sie das PDV-P Formular verlangen,
das vom Verkäufer ausgefüllt und verifiziert werden
muss. Bei der Ausreise müssen die Rechnungen vom Zollamt
beglaubigt werden. Die Mehrwertsteuer kann innerhalb einer
Frist von sechs Monaten nach dem Kauf rückerstattet
werden; und zwar entweder persönlich beim Verkäufer,
bei dem die Ware gekauft wurde (die Erstattung findet sofort
statt) oder über die Post an die Adresse des Verkäufers
unter Angabe der Kontonummer, auf die der Betrag eingezahlt
werden soll. (Die Erstattung erfolgt innerhalb von 15 Tagen
nach Eingang des Antrags.)
Seite
1
2 3
4
5